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Wir bewegen, unser Leitsatz, drückt schon viel davon aus, wofür unser Verband steht. Gemeinsam sind wir in der Lage in unserer Umwelt viel zu bewegen. Durch vielseitige Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen können wir dazu beitragen, dass Sie sich in Ihrem persönlichen Umfeld unterstützt und vertreten fühlen, und durch umfangreiche Information dazu, dass die Gesellschaft Ihnen mit mehr Offenheit, Toleranz, Achtung und Respekt entgegentritt.
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Samstag, 12. November 2011
Mindestsicherung für EU-Abgeordnete!
dotsub.com/view/01ad2718-073c-474a-ac40-c7a72e199d55 Den Link solltet Ihr euch ansehen!
Ich nenne es mal provokant Mindestsicherung für EU-Abgeordnete Quelle: Dotsub.com
Donnerstag, 23. Juni 2011
Stellungnahme des KOBV Österreich
Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012).
Allgemeines: Die Vereinheitlichung der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes wird ausdrücklich begrüßt. Die Kompetenzbereinigung durch die Konzentration des Pflegegeldes beim Bund und die deutliche Reduzierung der Anzahl der Entscheidungsträger wird zu dringend erforderlichen maßgebenden Einsparungen im Verwaltungsbereich führen, und ist darüber hinaus eine Beschleunigung der Verfahren zu erwarten, die ebenfalls sehr zu begrüßen ist. Ad Artikel I Z 1 (Art. 10 Abs. 1 Z 11 und Art. 102 Abs. 2) Erläuterungen: Die Anmerkung in den Erläuterungen "Sofern der Charakter eines prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems gewahrt bleibt,.." gibt uns Anlass, neuerlich mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass das Geldleistungsprinzip jedenfalls bei zu behalten ist, um pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Das System der Geldleistung in Verbindung mit der Gewährung von Sachleistungen hat sich sehr bewährt, und spricht sich der KOBV Österreich ausdrücklich gegen eine - wenn auch derzeit nur angedachte - Änderung aus. Ad Artikel II Ergänzende Forderungen zum Bundespflegegeldgesetz: Gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung: Durch die jahrelange Nichtvalorisierung der Pflegegelder ist es bereits zu einer starken realen Abwertung der Pflegegeldbeträge gekommen, die in Verbindung mit anderen Kostensteigerungen v.a. am Gesundheitssektor dazu geführt hat, dass Pflege für viele Betroffenen schon jetzt nicht mehr leistbar ist. Durch die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorgenommene Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegestufen 1 und 2 werden pflegebedürftige Personen zusätzlich massiv belastet. Gefordert wird daher neuerlich, eine indexbezogene regelmäßige Valorisierung der Pflegegelder gesetzlich vorzusehen, um eine weitere Entwertung Pflegegeldbeträge hintanzuhalten. Die im Rahmen der gegenständlichen Reform zu erzielenden Einsparungen sollten auch durchaus dazu genutzt werden, inhaltliche Verbesserungen zu erreichen. Ad Artikel III Änderung des Bundesbehindertengesetzes: Die Verlängerung der Funktionsperiode von derzeit vier auf fünf Jahre zur Stärkungder Unabhängigkeit des Behindertenanwaltes und die Schaffung einer Vertretungsregelung für allfällige vorübergehende Verhinderungen werden begrüßt. (Quelle KOBV-Österreich)
Montag, 28. März 2011
Einigung zwischen Bund und Ländern KOBV-ÖSTERREICH BEGRÜSST EINRICHTUNG EINES PFLEGEFONDS
"Die gestrige Einigung zwischen Bund und Ländern zur Errichtung eines Pflegefonds
Samstag, 26. Februar 2011
Elsner zerpflückt auch sein OGH-Urteil
Wien - Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils über Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner durch den Obersten Gerichtshof (OGH) übt der Verurteilte in einer Presseaussendung, die von seiner Frau Ruth im Namen ihres Mannes verfasst und der APA übermittelt wurde, heftige Urteilskritik.(Quelle gmx.at)Link zur gmx-Seite. Wird da wieder was verschwiegen ?
maria
Mittwoch, 09. Februar 2011
Berufsunfähigkeitspension oder Behinderten-Jobs ?
Vier Bundesländer in Österreich stellen zuwenig Behinderte ein (Tirol, Voralberg, Salzburg und Niederösterreich). Ich meine die Länder sollten ja Vorbildwirkung sein. Wenn man heute eine Berufsunfähigheitspension ansucht werden bis zu 70% abgewiesen, mit der Begründung, sie können ja als Museumswärter(in) oder Portier(in) arbeiten. Hier hätten die Länder die Chance unter Beweis zustellen, dass Sie diese Arbeitsplätze auch abdecken können, was ich bezweifle. Meiner Meinung leisten die Gutachter oft Gefälligkeitsgutachten damit abgewiesen werden kann. Wenn die Länder per Gesetz verpflichtet werden, diese Arbeitsplätze abzudecken, können Sie sich vorstellen wie schnell es weniger als 70% werden.
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· ist doch viel zuwenig mind · schon wieder scheiss-werbu · Im Herbst 2013 werden wir · Ich finde das eine bodenlo letzte Einträge
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